Die Pools des URZ stehen allen Studierenden, Mitarbeitenden und berechtigten Gästen der Universität Leipzig zur Verfügung.

Gäste des Universitätsrechenzentrums müssen im Servicedesk ein Login und eine zeitlich befristete Nutzungsberechtigung beantragen. Alle anderen Gäste wenden sich diesbezüglich bitte an ihre Einrichtung. Der Zugang zu den Pools ist nur mit gültigem Studierenden- bzw. Dienstausweis gestattet. Die Nutzungsberechtigung bzw. der Studierenden- oder Dienstausweis ist dem Betreuungspersonal auf Verlangen vorzulegen.

Nutzungshinweise

  1. Die DV-Ressourcen des URZ werden Student:innen nur für die Erfüllung von Aufgaben innerhalb der studentischen Ausbildung bzw. den Mitarbeiter:innen nur für Erfüllung dienstlicher Aufgaben bereitgestellt.
  2. Der Zugang zum Hochschulnetz und die Nutzung der Arbeitsplatzrechner ist nur über das personengebundene LOGIN gestattet. Das mit dem LOGIN-Kennzeichen verbundene Passwort ist geheim zu halten.
  3. Die Arbeit mit einem fremden LOGIN-Kennzeichen bzw. die Weitergabe des LOGIN-Kennzeichen führt zum Entzug der Nutzungsberechtigung. Eine missbräuchliche Nutzung der DV-Ressourcen (siehe Anhang) kann ebenfalls zum Entzug der Nutzungsberechtigung führen oder auch gerichtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  4. Die gesamte zur Verfügung gestellte Software unterliegt den Copyright-Bestimmungen. Die eigenmächtige Installation von Software ist untersagt. Der Installationswunsch muss schriftlich mit einem Nachweis der Lizenzierung beim Servicedesk (servicedesk@uni-leipzig.de) beantragt werden.
  5. In den Pools des Rechenzentrums besteht Rauchverbot und das Essen und Trinken ist in den Pools untersagt.
  6. Das Drucken an den Laser- und Farbdruckern ist nur mit Spezialpapier gestattet. Dieses Papier muss über das Rechenzentrum bezogen werden. Die anfallenden Kosten sind vom Nutzenden zu tragen.
  7. Für Garderobe und sonstige persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  8. Bei der Arbeit in den Pools des URZ ist den Anweisungen des Betreuungspersonals Folge zu leisten. Darüber hinaus werden die Pools mit Hilfe einer Videoanlage überwacht. Dies soll unser aller Bemühen um Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit unterstützen.
  9. Das Nichtbeachten der Nutzungshinweise kann zum Ausschluss von der weiteren Arbeit mit den DV-Ressourcen des Universitätsrechenzentrums und zur Sperrung des LOGINs führen.

Die nachstehend aufgeführten Tatbestände stellen eine missbräuchliche Nutzung 1) der DV-Ressourcen des URZ dar. Dabei wird mit nachfolgender Aufzählung keine Vollständigkeit beansprucht. In jedem Einzelfall kann ein Missbrauch auch die Verletzung strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Bestimmungen beinhalten.

  • eigenmächtige Installation von Software, die Benutzung privater Hardware
  • das Ausspähen von Daten, das Mithören von Datenübermittlungen; die Weitergabe unberechtigt verschaffter oder erhaltener Daten
  • das Auskundschaften von Schwachstellen in Systemen sowie die Aktivierung hierfür geeigneter Software
  • die Verletzung der Integrität von Daten durch Verändern oder Löschen; die Störung des laufenden DV-Betriebs (Computersabotage); die Manipulation von Programmen oder Daten in betrügerischer Absicht (Computerbetrug); die unbefugte Nutzung von DV-Systemen und der unautorisierte Zugang zu Netzdiensten
  • die Bereitstellung und der Abruf von urheberrechtlich geschützten Daten (Programmen, Texten, Bildern etc.) ohne Freigabe einer entsprechenden Verwendung durch den Nutzungsberechtigten; die Herstellung oder Verbreitung von Raubkopien
  • die unbefugte Speicherung, Veränderung, Übermittlung und Verarbeitung geschützter personenbezogener Daten; die Vernachlässigung der gebotenen Sorgfaltspflicht bei der berechtigten Verarbeitung personenbezogener Daten
  • die Verbreitung von Informationen pornographischen, jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, rassistischen, den demokratischen Rechtsstaat oder die öffentliche Ordnung gefährdenden Inhalts; die Verarbeitung oder Abspeicherung solcher Informationen mit Hilfe der DV-Ressourcen des URZ
  • die Verletzung der Persönlichkeitsrechte eines Einzelnen durch Verbreitung ehrkränkender Werturteile oder Tatsachenbehauptungen
  • Belastung von Netzen durch übermäßige Verbreitung (gezielte oder ungezielte) von Informationen (Informationsverschmutzung)
  • Verbreitung und Speicherung von für Forschung, Lehre und Studium irrelevanten Informationen; Verteilen nicht ausdrücklich angeforderter Werbung
  • Nutzung der Ressourcen für kommerzielle Zwecke
  • Änderungen an der Systemsoftware, unangekündigtes Experimentieren mit den DV-Ressourcen; Nutzung von Spielsoftware
  • Missachtung bereitgestellter Schutz- und Prüfmechanismen gegen Computerviren

1) in Anlehnung an die Zugangs- und Nutzungsregelung für die bayerischen Hochschulnetze