Hier finden Sie Nutzungsbedingungen für Datengeber für OpARA und dabei Informationen zu den Themenbereichen Übertragung der Nutzungsrechte, zulässige Inhalte, Archivierung der Daten, Veröffentlichung der Daten, Sperrung des Zugangs und Schadensersatz.

Nutzungshinweise

Dienstbeschreibung

OpARA ist ein Online-Dienst für die Archivierung und Publikation von Forschungsdaten aus wissenschaftlichen Studien und Projekten. Betreiber sind das Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen der TU Dresden und das Universitätsrechenzentrum der TU Bergakademie Freiberg (im Folgenden Dienstanbieter genannt). In OpARA können Forschungsdaten dauerhaft gespeichert, mit Metadaten versehen und öffentlich zugänglich gemacht werden.

Übertragung der Nutzungsrechte

1. Die:der Nutzer:in überträgt dem Dienstanbieter das einfache, zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht über seine hochgeladenen Forschungsdaten mit den zugehörigen Metadaten.

2. Die:der Nutzer:in versichert, dass er/sie über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an allen Teilen der Forschungsdaten verfügt und Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte, mit der Veröffentlichung nicht verletzt werden. Wenn vermeintliche oder tatsächliche Verletzungen von Rechten Dritter geltend gemacht werden, setzt er/sie den Dienstanbieter unverzüglich in Kenntnis.

3. Die:der Nutzer:in stellt den Dienstanbieter von Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund von Rechtsverletzungen des Nutzers/der Nutzerin gegen den Dienstanbieter geltend machen.

Zulässige Inhalte

4. In OpARA dürfen nur solche Daten abgelegt werden, die aus dem Dienstverhältnis der:des Nutzer:in resultieren.

5. Für alle Inhalte und sonstige Daten, die von der:dem Nutzer:in in OpARA erzeugt oder abgelegt werden, ist sie:er selbst verantwortlich.

6. Es ist durch die:den Nutzer:in sicherzustellen, dass die eingebrachten Daten frei von Schadfunktionen (Viren o.ä.) sind.

7. In OpARA dürfen keine Inhalte und Daten abgelegt werden, deren Speicherung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen Strafrecht, Urheberrecht, Marken- und sonstiges Kennzeichnungsrecht verstößt, Vorschriften über den Jugendschutz oder den Schutz des Persönlichkeitsrechts und der Privatsphäre missachtet oder die guten Sitten verletzt. Verboten ist unter anderem das Einstellen oder Versenden von Inhalten und Daten beleidigender, verleumderischer oder sonstiger ehrverletzender, belästigender oder bedrohender Art.

Archivierung der Daten

8. In OpARA eingestellte Daten und Metadaten werden archiviert, d. h. unverfälscht langfristig aufbewahrt. Die Haltefrist (z. B. 10 Jahre im Sinne der Empfehlung der DFG zur guten wissenschaftlichen Praxis) wird von der:dem Nutzer:in festgelegt.

9. Die Nutzenden sind aufgefordert, ihre Daten in einem langzeitarchivierungsfähigen Format abzuliefern. Die Dienstbetreibenden unterstützen bei der Auswahl.

10. Die Dienstbetreibenden unternehmen für die Archivierung jeden angemessenen Aufwand. Für Verlust oder Beschädigung der Daten kann der Betreiber nicht verantwortlich gemacht werden.

Veröffentlichung der Daten

11. OpARA verfügt über ein Zugriffsrechtemanagement, mit dem der Zugriff auf Daten eingeschränkt oder freigegeben werden kann. Über die Veröffentlichung der Daten und Metadaten und damit ihre Verfügbarmachung über das Internet entscheidet die:der Nutzer:in.

12. Wenn die Forschungsdaten auf Anweisung der Nutzenden veröffentlicht werden,

a) räumt die:der Nutzer:in dem Dienstanbieter das Recht ein, die Forschungsdaten zum Zweck der Langzeitarchivierung und/oder Verbreitung anderen Repositorien, Archiven und Aggregatoren zur Verfügung zu stellen.

b) erklärt sich die:der Nutzer:in einverstanden, dass die Metadaten unter der Lizenz Creative Commons Zero (CC0, vgl. creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/) veröffentlicht werden.

c) vergibt der Nutzer/die Nutzerin eine Lizenz, die die Nutzungsrechte für eine Nachnutzung der Daten regelt.

Zugang

13. Der Zugang zu OpARA (z. B. zum Einstellen der Daten) wird über die Logins der Dienstanbieter bzw. beteiligten Hochschulen geregelt. Dazu werden personenbezogene Daten verarbeitet. Eine Nutzung dieser Daten für andere Zwecke erfolgt nicht. Eine Übermittlung dieser Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies gesetzlich bestimmt ist.

14. Der Dienstanbieter ist bemüht, den Nutzer:innen jederzeit den Zugang zu OpARA und den dort gespeicherten Daten zu gewährleisten. Technisch oder organisatorisch bedingte Unterbrechungen oder Einschränkungen der Verfügbarkeit von OpARA lassen sich allerdings nicht völlig ausschließen.

Sperrung, Schadensersatz

15. Der Dienstanbieter ist berechtigt, bei einem hinreichend gerechtfertigten Verdacht von Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen den Zugang einer:eines Nutzer:in zu sperren oder von ihr:ihm eingestellte Inhalte oder Daten, die gegen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verstoßen, aus seinem Angebot zu entfernen oder den Zugang zu diesen zu sperren. Eine solche Maßnahme setzt in der Regel voraus, dass der:dem Nutzer:in zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. Beseitigung des Verstoßes gegeben wird. Ohne eine vorherige Abmahnung ist sie nur in dringenden Fällen zulässig.

16. Der Dienstanbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die:der Nutzer:in bei schuldhaften Verstößen (vorsätzlich oder grob fahrlässig) gegen Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen zum Ersatz des dem Dienstanbieter daraus entstandenen Schadens verpflichtet werden kann. Dies schließt auch Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche Dritter sowie alle Kosten ordnungsgemäßer Rechtsvertretung ein.