Das Universitätsrechenzentrum stellt PC-Arbeitsplätze für blinde und sehbehinderte Personen in einem zentralen PC-Pool zur Verfügung. Für die Nutzung sind besondere Hinweise zu beachten, die wir Ihnen hier vorstellen.
Die speziellen Arbeitsplätze im Raum S-013 stehen allen blinden und sehbehinderten Studierenden sowie Mitarbeitenden der Universität Leipzig zur Verfügung. Der Zugang zum Computerpool ist nur mit erteilter Zugangsberechtigung, gültigem Studierenden- bzw. Dienstausweis und nach Belehrung sowie Einweisung durch Martina Koch gestattet. Frau Koch erreichen Sie per E-Mail an martina.koch@rz.uni-leipzig.de oder telefonisch unter +49 341 97-33331.
Die Zugangsberechtigung bzw. der Studierenden- oder Dienstausweis ist dem Betreuungspersonal auf Verlangen vorzulegen.
Wichtige Hinweise zur Nutzung
Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende Hinweise für die Nutzung der Arbeitsplätze:
- Die DV-Ressourcen im Computerpool für sehgeschädigte Personen werden Studierenden nur für die Erfüllung von Aufgaben innerhalb der studentischen Ausbildung bzw. den Mitarbeitenden nur zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben bereitgestellt.
- Der Zugang zum Hochschulnetz und die Nutzung der Computer ist nur über das personengebundene Uni-Login gestattet. Halten Sie das mit dem Uni-Login verbundene Passwort geheim.
- Die Arbeit mit einem fremden Uni-Login bzw. die Weitergabe des Uni-Logins führt zum Entzug der Nutzungsberechtigung. Eine missbräuchliche Nutzung der DV-Ressourcen kann ebenfalls zum Entzug der Nutzungsberechtigung führen oder auch gerichtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Die gesamte zur Verfügung gestellte Software unterliegt den Copyright-Bestimmungen. Die eigenmächtige Installation von Software ist untersagt.
- Im Computerpool für sehgeschädigte Personen besteht Rauchverbot und das Essen und Trinken ist untersagt.
- Für die Garderobe und sonstige persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Das Nichtbeachten der Nutzungshinweise kann zum Ausschluss von der weiteren Arbeit mit den DV-Ressourcen des Universitätsrechenzentrums und zur Sperrung des Uni-Logins führen.
- Dem Hygienekonzept ist Folge zu leisten.