Das Universitätsrechenzentrum stellt Computerarbeitsplätze für blinde und sehbehinderte Personen in einem zentralen Computepool zur Verfügung. Für die Nutzung sind besondere Hinweise zu beachten, die wir Ihnen hier vorstellen.

Die speziellen Arbeitsplätze im Raum S 013 stehen allen blinden und sehbehinderten Studierenden sowie Mitarbeitenden der Universität Leipzig zur Verfügung. Der Zugang zum Computerpool ist nur mit erteilter Zugangsberechtigung, gültigem Studierenden- bzw. Dienstausweis und nach Belehrung sowie Einweisung durch Martina Koch gestattet. Frau Koch erreichen Sie per E-Mail an martina.koch@rz.uni-leipzig.de oder telefonisch unter +49 341 97-33331.

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Die Zugangsberechtigung bzw. der Studierenden- oder Dienstausweis ist dem Betreuungspersonal auf Verlangen vorzulegen.

Wichtige Hinweise zur Nutzung

Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende Hinweise für die Nutzung der Arbeitsplätze:

  1. Die DV-Ressourcen im Computerpool für sehgeschädigte Personen werden Studierenden nur für die Erfüllung von Aufgaben innerhalb der studentischen Ausbildung bzw. den Mitarbeitenden nur zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben bereitgestellt.
  2. Der Zugang zum Hochschulnetz und die Nutzung der Computer ist nur über das personengebundene Uni-Login gestattet. Halten Sie das mit dem Uni-Login verbundene Passwort geheim.
  3. Die Arbeit mit einem fremden Uni-Login bzw. die Weitergabe des Uni-Logins führt zum Entzug der Nutzungsberechtigung. Eine missbräuchliche Nutzung der DV-Ressourcen kann ebenfalls zum Entzug der Nutzungsberechtigung führen oder auch gerichtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  4. Die gesamte zur Verfügung gestellte Software unterliegt den Copyright-Bestimmungen. Die eigenmächtige Installation von Software ist untersagt.
  5. Im Computerpool für sehgeschädigte Personen besteht Rauchverbot und das Essen und Trinken ist untersagt.
  6. Für die Garderobe und sonstige persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  7. Das Nichtbeachten der Nutzungshinweise kann zum Ausschluss von der weiteren Arbeit mit den DV-Ressourcen des Universitätsrechenzentrums und zur Sperrung des Uni-Logins führen.
  8. Dem Hygienekonzept ist Folge zu leisten.