Servicebeschreibung
Assistive Technik für sehgeschädigte Personen
Für blinde, sehbehinderte oder sehschwache Beschäftigte und Studierende der Universität Leipzig steht verschiedene assistive Technik für die Ausleihe zur Verfügung.
Unser Service für Sie
Der Service bietet den Nutzenden:
- Braillezeile: Braillex EL40c
- Mobiles Kameralesesystem: Kamerasystem MagniLink Pro FHD TTS
- 1 Notebook mit folgender Technischer Ausstattung:
Hardware: HP Elitebook 850, 16 GB RAM, 1TB Festplatte, Sprachausgabesystem, 15" LCD
Betriebssystem: Windows 10
Software: Screenreader JAWS mit Sprachausgabe, ZoomText L2, MS Office 16, Adobe Acrobat Pro DC, Internet
* Mit Klick auf diesen Button bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen für die Nutzung dieses Services zur Kenntnis genommen haben.
Der Service ist kostenfrei.
Voraussetzungen
Der Service kann genutzt werden:
- von blinden und sehbehinderten Studierenden und Mitarbeitenden der Universität Leipzig, wenn ein Antrag für eigene assistive Technik gestellt wurde und diese noch nicht zur Verfügung steht oder die assistive Technik defekt ist
- zu NTA-Prüfungen im Rahmen eines Modul- bzw. Studienabschlusses mit den prüfenden Dozierenden
Die Nutzung des Service setzt die Einhaltung folgender Bestimmungen voraus:
- Für alle Services des Universitätsrechenzentrums gilt grundsätzlich die IuK-Benutzungsordnung des Universitätsrechenzentrums der Universität Leipzig. Eine missbräuchliche Nutzung von Services des Universitätsrechenzentrums kann zum Erlöschen der Nutzungserlaubnis und ggf. einem Strafverfahren führen.
- Informationssicherheitsordnung und Datenschutzordnung des Referates für Datenschutz und Informationssicherheit der Universität Leipzig
Ordnung zur Informationssicherheit
Grundsätze zur Informationssicherheit
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Bei der Erhebung personenbezogener Daten ist der Datenschutzbeauftragte der Universität Leipzig einzubeziehen.
Bei Rückfragen zum Datenschutz, kontaktieren Sie bitte den Datenschutzbeauftragten der Universität Leipzig.
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Die Nutzung des Service setzt die Einhaltung folgender besonderer Bestimmungen voraus: